Die Berufsbezeichnung „Kosmetikerin“
„Staatlich anerkannte Kosmetikerin“ / „Staatlich geprüfte Kosmetikerin“
„Kosmetikerin des Verbandes NKV“
Welche Berufsbezeichnung hat die Kosmetikerin?
In der Akademie für Ganzheitliche Kosmetik finden Sie alles Wichtige über die Ausbildung zur Naturkosmetikerin. Eines interessiert Sie natürlich ganz besonders: Mit welcher Prüfung schließe ich meine Ausbildung ab und welche Berufsbezeichnung ist dann die richtige? „Kosmetikerin“? „Kosmetikerin des Verbandes NKV“? „Staatlich geprüft“? „Staatlich anerkannt?“ – die unterschiedlichen Begriffe führen immer wieder zu Irritationen. Hier geben wir Ihnen einen Überblick über die Ausbildungswege und die anschließende Berufsbezeichnung (siehe auch: Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.).
1. Welche Arten von Ausbildung zur Kosmetikerin des Verbandes NKV gibt es?
Es existieren drei unterschiedliche Arten von Ausbildungen zum Berufsbild Kosmetikerin.
(a) sprechen wir vom dualen Ausbildungssystem, damit ist die Lehrlingsausbildung gemeint. Die Auszubildende (alle weiblich genannten Berufsbezeichnungen gelten adäquat für die männliche Bezeichnung) bewirbt sich in einem Gewerbebetrieb (meist Kosmetikstudio oder Friseur) und beginnt dort eine dreijährige Ausbildung. Während der gesamten Zeit wird die Auszubildende vom Betrieb praktisch ausgebildet, zusätzlich besucht sie eine staatliche Berufsschule. Während der gesamten Zeit erhält die Auszubildende eine Ausbildungsvergütung (sozialversichert). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung ab.
- Die Berufsbezeichnung lautet „Kosmetikerin“.
Achtung: Laut Gesetzlichkeit der BRD genießt der Beruf der Kosmetikerin keinen Titelschutz!
(b) gibt es die Ausbildung an einer privaten Schule für Kosmetik. Hier sind keine Zeitspannen vorgeschrieben, die Ausbildungszeiten können stark variieren. Diese Schulen, zu denen auch die Landesschulen des Bundesverbandes Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands zählen, bilden sowohl praktisch als auch theoretisch aus. Die Ausbildung wird mit einem Schulgeld von der Auszubildenden selbst bezahlt. Der Abschluss der Berufsausbildung erfolgt mit einer Prüfung innerhalb der Schule durch den Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. bzw. durch einen beauftragten Prüfer des Bundesverbandes.
- Die Berufsbezeichnung lautet „Kosmetikerin des Verbandes NKV“.
Abweichend hiervon gibt es Schulen, die die Prüfung nicht in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband vornehmen, sondern in Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern oder einer beauftragten Innung.
- Die Berufsbezeichnung lautet staatlich geprüfte Kosmetikerin oder Kosmetikerin.
(„Staatlich geprüft“ bedeutet: vom jeweiligen Bundesland nach den dort geltenden Richtlinien geprüft.)
Für Bayern gelten folgende Regelungen:
- Eine „staatlich anerkannte“ Schule war und ist in Bayern nicht vorgesehen. „Staatlich genehmigte“ Schulen wurden in früheren Jahren gegründet und können diesen Titel beibehalten. Seit einer Gesetzesänderung wird dieser Titel jedoch nicht mehr vergeben.
- In Bayern gibt es die Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte / staatlich anerkannte Kosmetikerin“ nicht! Wenn überhaupt, dann gibt es diesen Titel lediglich für die Schule, nicht aber für den dort erworbenen Beruf.
(c) besteht die Möglichkeit eines Hochschulstudiums. In einem regulären Hochschulstudium können Absolventen den Studiengang Kosmetologie belegen und schließen das erfolgreiche Studium mit dem Titel Kosmetologin – Diplom Kosmetikerin ab. Das Studium muss wie alle Hochschulstudiengänge selbst finanziert werden.
2. Welche Unterschiede gibt es zwischen der staatlich anerkannten, der staatlich geprüften und einer Kosmetikerin des Verbandes NKV?
Juristisch gibt es keine Unterschiede. Die Begriffe „staatlich geprüft“, „geprüft“ oder „staatlich anerkannt“ bedeuten ausschließlich, dass die Prüfung zur Berufsausbildung von einer Handwerkskammer, einer Industrie- und Handelskammer oder einer beauftragten Innung abgenommen wurde. Es zeichnet keinen besonderen Status oder eine besondere Qualität der Ausbildung aus. Vielmehr wird signalisiert, dass die Ausbildung mit der einer Kosmetikerin gleichgesetzt werden soll, weil eine staatliche Kontrolle stattfand.
Für Bayern gilt: Die Berufsbezeichnung „staatlich anerkannt“ oder „staatlich geprüft“ wird von der bayerischen Landesregierung nicht erlaubt. Außerdem nimmt die Bayerische Handwerkskammer seit 2013 keine Prüfung mehr ab. Die Berufsbezeichnung in Bayern lautet „Kosmetikerin“.
3. Ist staatlich anerkannt/geprüft besser?
Nein! Wie weiter oben erwähnt, ist eine staatlich geprüfte, staatlich anerkannte oder eine Kosmetikerin des Verbandes NKV in einer von der regulären, dualen Ausbildung abweichenden Form ausgebildet worden. Im Anschluss wurde eine Prüfung abgelegt, die je nach Bundesland vom Staat oder einem entsprechenden Verband, z.B. vom Bundesverband Kosmetik, kontrolliert wurde.
Noch Fragen? Kontaktieren Sie den Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V., wenn Sie unsicher sind und mehr wissen möchten. Wir freuen uns auf Sie!
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Mit freundlicher Genehmigung des Bundesverband Kosmetik- und Fußpflegebetriebe Deutschlands: www.bundesverband-kosmetik.de
Stand: Juli 2014