Fußpflegeausbildung
Die Geigerakademie wurde zum 1.7.22 an NaturReich® übergeben. Neben dem Namen ändert sich auch der Standort. Von München geht es nach Übersee am Chiemsee.
Ausbildung Zertifizierte Fachfußpflege/Medizinische Fußpflege**
Die Ausbildung ist zertifiziert vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V.
Mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung in Theorie & Praxis werden Sie vom Bundesverband Kosmetik und Fußpflegebetriebe Deutschlands e.V. zum/r Fachfußpfleger/in ernannt und mit einer Verbandsurkunde über Berufsausbildung ausgezeichnet.
Die sofortige und direkte Verbindung von Theorie und einem sehr hohen Praxisanteil mit der Arbeit an Modellen vermittelt Ihnen schnell und effizient kompaktes Fachwissen und alle erforderlichen praktischen Kenntnisse, die Sie zur selbstständigen Ausübung einer professionellen/medizinischen Fachfußpflege benötigen. Sie werden nicht mit überflüssigem Ballast überfrachtet. Die Ausbildung konzentriert sich auf das wirklich Notwendige.
Termine 2023
19.07. – 22.07. Anmeldung per eMail
20.09. – 23.09. Anmeldung per eMail
06.12. – 09.12. Anmeldung per eMail
Voraussetzungen: keine Vorkenntnisse erforderlich
Dauer: 4 Tage, jeweils von 09:00 bis 18:00 Uhr
Kursgebühr: 1.080,00 Euro (inkl. Prüfungsgebühr)
Dozentin: Brigitte Eggetsberger
Seminarinhalte:
- Grundkenntnisse Anatomie
- Fußdeformitäten/Fußfehlstellungen
- Krankheitslehre/Nagelerkrankungen
- Instrumenten- und Gerätekunde
- Grundlagen Hygiene
- Desinfektion und Sterilisation der Instrumente
- Aufbau des Instituts
- Waren- und Verkaufskunde
- Wirkstoffkunde
- Arbeiten an Kunden (eigene Kundenkartei)
- Fachgerechtes Kürzen und Lackieren der Nägel
- Behandlung von Hühneraugen
- Behandeln von Holznägeln
- Behandeln von eingewachsenen Nägeln
- Behandlung von Hyperkeratosen und Rhagaden
- Entfernen von Hornhaut
- Fußmassage
- Wellness in der Fußbehandlung
**Medizinische Fußpflege
Als professionelle/r Fußpfleger*In dürfen Sie medizinische Fußpflege anbieten und damit werben. Den Titel „Medizinischer Fußpfleger*in“ dürfen Sie aber nicht führen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24. September 2013 entschieden, dass es Personen, die nicht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“ haben, gestattet ist, mit dem Begriff „medizinische Fußpflege“ zu werben. § 1 Absatz 1 PodG schützt nur das Führen der Berufsbezeichnung „Podologin/Podologe“, nicht aber die Tätigkeit auf dem Gebiet der medizinischen Fußpflege und die Werbung für diese Tätigkeit.
Sie haben Fragen?
Dann kontaktieren Sie mich oder rufen Sie mich gerne an: 0174 939 72 70